
MIRADES TRISTES DE TORREVIEJA
FLEHENDE AUGEN VON TORREVIEJA e.V.
ASOCIACIONE
CV-01-062522-A
eingetragener, gemeinnütziger Verein in Spanien
Comunidad Valencia

Aus organisatorischen Gründen kann derzeit
Freitags leider kein Tag der offenen Tür stattfinden.
Bei Besuchswunsch bitte Termin vorab telefonisch absprechen
unter: 606 865 189.
Vielen Dank.
Jeden Freitag
von 11 Uhr bis 15 Uhr Tag der offenen Tür (entfällt derzeit leider)
Von Montag bis Donnerstag bitte nur mit vorheriger Terminabsprache.
Freitag 16.00 bis Montag 10.00 Ruhezeit


Nun ist er offiziell Pflicht:
Der EU-Heimtierpass!
Deshalb hier ein paar wichtige Fakten:
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in anderen EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen Impfpass" verwenden.
Woher bekommt man den EU-Heimtierpass?
Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. In der Tierarztpraxis können neben der Ausstellung des Passes auch die Grundvoraussetzungen an Reisen in der EU wie die Kennzeichnung des Tieres oder die Tollwutimpfung erledigt werden.
Welche weiteren Bestimmungen sind für die Reisen in der EU künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen
-
mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3.7.2011) markiert sein,
-
eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat,
-
müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.
Sonderregeln:
Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich dürfen zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall beibehalten. Informationen dazu sind im Internet erhältlich.
Das Vereinigte Königreich akzeptierte noch bis zum 1. Oktober 2004 die bisherigen PETS-Zertifikate, danach nur noch den EU-Heimtierpass..
Die Liste der Labors die für den Nachweis des Tollwut-Titers zugelassen sind, wurde zuletzt am 24. April 2004 per Entscheidung der EU-Kommission ergänzt.
Für Reisen in Drittländer gelten weiterhin deren eigene Bestimmungen.
Für die Schweiz als wichtigem Transitland für Urlauber ist davon auszugehen, dass die EU-Regeln anerkannt werden.
Für Reisen aus Drittländern in die EU werden unterschiedliche Bestimmungen gelten:
Was ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?
Reisen in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Was ist mit Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind?
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben "Internationalen Impfpass" in den neuen Eu-Pass übertragen. Er/sie prüft vorher die Kenzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung - gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.
Was geschieht mit den gelben "Internationalen Impfpässen"?
In den neuen EU-Heimtierpass können alle Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU-Heimtierpass hat, braucht den gelben "Internationalen Impfpass" nicht mehr. Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu verreisen, können den "Internationalen Impfpass" wie bisher weiterverwenden.
Was passiert, wenn man ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin ur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.
Werden die Kennzeichnungs-Nummern der Tiere oder die Pass-Nummern registriert?
Nein, eine Registrierung ist nicht vorgesehen. Ein Eintrag in ein "Haustierregister" ist aber grundsätzlich anzuraten.
-
Die EU hat eine zunächst vorläufige Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EU-Mitglieder entspricht. Für diese Länder gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B. Schweiz, Norwegen).
-
Für Tiere aus nicht gelisteten Drittländern gelten weiter gehende Anforderungen (u. a. Tollwut-Titer).
Die Regeln für Drittländer gelten auch, wenn ein Tier aus der EU nach dem Urlaub in die EU zurückgebracht werden soll:´
-
Beim Rückverbringen aus einem gelisteten Drittland gelten die innergemeinschaftlichen Regeln,
-
beim Rückverbringen aus nicht gelisteten Drittländern ist eine Antikörpernitrierung erforderlich; sie sollte vor Verlassen der EU durchgeführt werden, weil sonst eine dreimonatige Frist bis zur (Wieder-) Einreise gilt.

